Schulordnung

Damit sich alle an unserer Schule wohl fühlen, müssen sie sich  an Regeln halten.

Jeder ist dafür gleichermaßen verantwortlich.

                                                                          

Unser Schulversprechen

 

In unserer Schule wollen wir uns alle wohlfühlen.

Darum:

1.     Wir sind friedlich miteinander, freundlich zu jedem und helfen einander.

2.     Wir halten unsere Schule sauber, gehen mit allen Dingen sorgfältig um und achten die Natur.

 

Grundregeln

 

1.     Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um.

2.     Wir lösen Streitigkeiten gewaltfrei. Wenn wir alleine nicht weiter kommen, bitten wir unsere Lehrer um Unterstützung.

3.     Wir achten das Eigentum anderer und gehen mit allen Sachen sorgfältig um.

4.     Wir schützen die Natur.

5.     Wir telefonieren nur mit Genehmigung einer Lehrkraft (Telefonkarte).

6.     Spielsachen und Kuscheltiere lassen wir zu Hause.

7.     Die Nutzung von Handys in der Schule ist verboten. Sie müssen im Ranzen bleiben.

8.     Smartwatches dürfen nur als Uhr benutzt werden, nicht zum Telefonieren! Abhörfunktionen sind verboten!

 

Schulweg und Schulgelände

 

1.     Wir achten im Straßenverkehr auf die Verkehrsregeln und sind Vorbild für andere.

2.     Wir benutzen die gekennzeichneten Wege und laufen nicht quer über den Parkplatz.

3.     Beim Warten auf den Bus bleiben wir ruhig in einer Reihe stehen. Während der Busfahrt bleiben wir auf unseren Plätzen sitzen.

4.     Wir schieben unser Fahrrad im Bereich des Fahrradstandes und parken es in den vorgesehenen Halterungen.

 

Spielplatz und Schulhof

 

1.     Wir werfen nicht mit Sand und anderen Dingen.

2.     Wir spielen miteinander.

3.     Wir wechseln uns an den Spielgeräten ab.

4.     Wir halten unseren Schulhof sauber.

5.     Die Wallanlagen wollen wir schützen und betreten sie deshalb nicht.

6.     Bevor wir wieder das Haus betreten, streifen wir die Schuhe an den Gitterrosten ab.

7.     Auf dem Sandbolzplatz dürfen die 1. und 2. Klassen Fußball spielen.

8.     Auf dem Kleinspielfeld dürfen nur 3. und die 4. Klassen Fußball spielen. Die Bespielbarkeit wird durch eine grüne „Ampel am Spieleausleihhäuschen angezeigt.

9.     An der Spieleausleihe können die Spiele klassenweise nach einem Plan ausgeliehen werden.

 

Toiletten

 

1.     Toiletten sind keine Aufenthalts- und Spielräume.

2.     Wir wollen saubere Toiletten vorfinden. Wir halten die Toiletten sauber.

3.     In den großen Pausen werden nur die Toiletten im Erdgeschoss benutzt.

4.     Wir waschen nach dem Toilettengang die Hände gründlich mit Seife.

 

Schulgebäude und Klassenraum

 

1.     Wir dürfen um 7.30 Uhr das Gebäude und unsere Klassenräume betreten.

2.     Wir gehen ruhig und vorsichtig im Gebäude.

3.     Wir verletzen niemanden und beschädigen nichts.

4.     Wir tragen Hausschuhe an den Füßen, damit unsere Klassenräume sauber bleiben.

5.     Wir halten unsere Schule sauber und sortieren den Müll.

6.     Unsere Kleidung und Schuhe lassen wir nur an der Garderobe.

7.     Nach Unterrichtsschluss räumen wir auf. Jeder ist für seinen Platz verantwortlich. Weitere Arbeiten übernimmt ein eingeteilter Klassendienst.

8.     Wir lehnen uns nicht über das Geländer im Obergeschoss.

9.     Eltern bringen ihr Kind nur bis zur Eingangstür und warten während der Unterrichtszeit vor der Schule auf ihr Kind, damit der Unterricht ungestört beendet werden kann.

10.  Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist untersagt.

11.  Der Schulparkplatz steht nur für Schulpersonal zur Verfügung.

 

Bücherei

 

1.     Zu den angegebenen Zeiten dürfen wir Bücher aus der Bücherei ausleihen.

2.     Jeder Schüler beachtet die Büchereiordnung.

 

Ausdrückliche Verbote

 

1.     Es ist verboten, gefährliche Sachen mit in die Schule zu bringen (Waffenverbot. Erl. d. Mk. V. 06.08.2014). Das haben meine Eltern zu Beginn meiner Schulzeit unterschrieben.

2.     Es ist verboten, Sachen zu werfen.

3.     Es ist verboten, Menschen und Tiere mit Worten oder Taten zu verletzen.

 

Verstöße gegen die Schulordnung haben Erziehungsmaßnahmen zur Folge.

Verstöße gegen ausdrückliche Verbote können außerdem Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.